Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der SBM
1. Präambel
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Beteiligungsmanagement Leipzig GmbH (nachfolgend "SBM" genannt). Sie gelten in Ergänzung zu den Bestimmungen des zwischen der SBM und dem jeweiligen Kunden zu schließenden Dienstvertrags über betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen.
(2) Im Falle von Abweichungen zwischen den Inhalten des Vertrags und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die im Beratungsvertrag festgelegten Bestimmungen.
(3) Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn die SBM diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Beratungsvertrags ist die betriebswirtschaftliche Beratung, eine rechtliche bzw. steuerrechtliche Beratung ist damit nicht verbunden. Inhalt und Umfang der Beratungsleistungen werden im Einzelfall spezifiziert. Beratungsleistungen werden durch die SBM nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der SBM sämtliche relevanten Informationen zugänglich gemacht werden, die für die Beratungsleistung erforderlich sind oder von der SBM als erforderlich angesehen werden. Die SBM prüft und beurteilt diese nicht hinsichtlich ihrer Richtigkeit. Die Tätigkeit der SBM beschränkt sich auf die Weiterverarbeitung der Daten gemeinsam mit dem Auftraggeber.
(3) Die SBM ist berechtigt, zur Sicherstellung des Beauftragungszieles Dritte zu beauftragen, sofern sie dies für die Durchführung des Auftrages für erforderlich hält.
3. Pflichten der Parteien
(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der jeweiligen Vertragsleistung erforderlich ist. Er wird die notwendigen Daten in elektronischer Form in einem zum Datenaustausch geeigneten Datenformat zur Verfügung stellen.
(2) Soweit durch die Speicherung der für die Beratung erforderlichen Informationen datenschutzrechtliche Belange berührt werden, erteilt der Auftraggeber hiermit der SBM die Genehmigung zur Speicherung der für die Planung zur Verfügung gestellten Daten. Die SBM verpflichtet sich, die Daten ausschließlich zum vereinbarten Zweck zu verwenden, die Daten unter Verschluss sicher aufzuwahren und dritten, außerhalb der SBM stehenden, Personen in keiner Weise zugänglich zu machen. Bereits vorhandene Daten können interessewahrend von der SBM genutzt werden. Die SBM hat ihre Mitarbeiter auch über die Beendigung des Beschäftigtenverhältnisses hinaus verpflichtet, die erhaltenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln.
4. Haftung
(1) Die Tätigkeit der SBM hat beratenden Charakter. Die SBM führt die Beratung in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit den von ihm beauftragten Personen durch. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden sowie der von ihm beauftragten Personen gestellten Daten übernimmt die SBM keine Gewähr. Hieraus resultierende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Die SBM beschränkt ihre Haftung im Übrigen, soweit gesetzlich zulässig, auf grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden. Eine Partei haftet nicht für Schäden, die die andere Partei durch ihr zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.
(3) Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass die SBM für den Eintritt der Planungsergebnisse keine Haftung übernimmt, da sie keine Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich des Einsatzes hat und der künftige Unternehmenserfolg von zahlreichen Faktoren abhängt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(5) Ggf. vereinbarte Termine stehen unter dem Vorbehalt von Behinderungen durch unvorhergesehene Ereignisse, bei deren Eintritt eine angemessene Verlängerung der Leistungszeit erfolgt. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist die SBM berechtigt, ihre Leistung einzuschränken, einzustellen oder vom Beratungsvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden eine Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
(6) Die Beratung erfolgt losgelöst von einem möglichen Kreditverhältnis mit der Sparkasse Leipzig. Sofern im Rahmen der Beratung die Planung von Investitionen, Lagerbeständen oder sonstiger, mit der Disposition von Finanzmitteln verbundener, betriebswirtschaftlicher Vorgänge erfolgt, bleibt diese rein fiktiv.
In keinem Fall kann aus Planungsunterlagen eine Kreditzusage der Sparkasse Leipzig impliziter oder expliziter Art hergeleitet werden.
5. Vertragslaufzeit/Kündigung
(1) Der Beratungsvertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der im Beratungsvertrag vereinbarten Zeit. Ist im Beratungsvertrag kein Ende der Leistungszeit vereinbart, läuft der Beratungsvertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei jeweils zum Ablauf eines Quartals mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Dies gilt nicht, soweit im Rahmen des Vertrages eine Einzelleistung vereinbart wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Zur Fristwahrung ist der fristgemäße Zugang der Kündigung bei der anderen Partei maßgeblich.
(2) Kommt die SBM mit der Erbringung einer geschuldeten Leistung in Verzug, kann der Kunde nur dann den Beratungsvertrag kündigen, wenn er die SBM vorher schriftlich mit einer Frist von drei Wochen zur Nachholung der geschuldeten Leistung aufgefordert hat und die SBM dieser Aufforderung nicht innerhalb der Frist nachgekommen ist.
(3) Die SBM ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen der SBM das Festhalten an dem Beratungsvertrag nicht mehr zumutbar ist. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung nicht nachkommt
- im Bereich der SBM Umstände auftreten, die der SBM eine Durchführung des Vertrages unmöglich machen, beispielsweise die Kündigung eines Software Lizenzvertrages
- sich der Kunde im Falle der Leistungsunterbrechung und dem sofortigen Abrechnungsverlangen seitens der SBM unberechtigt weigert, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen abzurechnen
- aufgrund von Tatsachen nach Anlegung banküblicher Maßstäbe der Vermögensverfall beim Kunden zu befürchten ist,
- die Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt worden ist
(4) Ein bis zur Kündigung entstandener Vergütungsanspruch besteht, soweit gesetzlich zulässig, weiter.
6. Vergütung
(1) Die Vergütung der SBM wird im jeweiligen Angebot festgelegt und gilt zzgl. gültiger Umsatzsteuer. Im Verzugsfalle ist die SBM berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(2) Sofern keine abweichende Vereinbarung vorliegt, ist die Vergütung wird mit Abschluss der Beratungsleistung fällig. Das Recht Abschlagszahlungen zu verlangen bleibt davon unberührt. Ein Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht steht den Parteien nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden aus anderen, als aus auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
7. Urheberschutz
Für die Leistungen der SBM gelten die Vorschriften über den Schutz des geistigen Eigentums. Die Verwendung ist nur innerhalb des eigenen Unternehmens gestattet. Jede weitere Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Vervielfältigung, bedarf der schriftlichen Einwilligung der SBM.
8. Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Beratungsvertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt die Vereinbarungen der Parteien abschließend wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch interessengerechte Regelungen ersetzt. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Es wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand der beiden Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der SBM.