Beteiligungskonditionen
Sind bei einer Beteiligungsanfrage Ihrerseits die Voraussetzungen für eine detaillierte Beteiligungsprüfung gegeben, können Sie von unserem Angebot profitieren. Dafür besprechen wir gemeinsam mit Ihnen die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten – unter Einbindung von Fremd- und Eigenkapital oder alternativen Finanzierungsbausteinen und Förderprogrammen in Kombination von direkten und stillen Beteiligungen.
Direkte Beteiligung
Diese Beteiligungsform ist bei den S-Beteiligungen auf maximal 49 Prozent begrenzt. Der geschäftsführende Gesellschafter hält mindestens zehn Prozent und das Management hält insgesamt die Mehrheit am Unternehmen.
Stille Beteiligung
Bei einer stillen Beteiligung wird das Geld wie eine Art Kredit zur Verfügung gestellt. Damit besteht eine Rückzahlungsverpflichtung zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Im Unterschied zu einem Kredit stellen Sie jedoch keine Sicherheiten. Wir erklären den sogenannten Rangrücktritt, d.h. im Falle einer Krise wird unser Geld wie Eigenkapital behandelt und die Tilgung erfolgt in einer Summe erst am Ende der Laufzeit.
Die Konditionen einer Beteiligung werden nach der jeweiligen Situation sowie den individuellen Strukturen verhandelt. Wir stellen Kapital für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel fünf bis acht Jahre, zur Verfügung. Mögliche Ausstiegsszenarien, die sogenannte "Exit-Strategie", besprechen wir selbstverständlich vor dem Abschluss der Beteiligung mit Ihnen.
Nach Abschluss eines Letter of Intent führen wir die detaillierte Prüfung einer Beteiligungsanfrage (Due Diligence) zügig, gegebenenfalls mit externen Partnern, durch. Hierfür, wie auch für den Abschluss eines Beteiligungsvertrages, werden marktübliche Gebühren vereinbart.