Der Beteiligungsprozess
Aus unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die vielschichtige Prozesskette einer Beteiligung und damit auch Ihre Fragen. Grundlegend ist zunächst zwischen der stillen und der direkten Beteiligung zu unterscheiden. Letztere ist bei uns auf maximal 49 Prozent begrenzt, sodass der Unternehmer in jedem Fall die Mehrheit und auch die Entscheidungsfreiheit behält.
Wenn es um Details innerhalb des Prozesses geht, sind entsprechende Kompetenzen gefragt, um zielbewusst und entscheidungssicher im Beteiligungsgeschäft agieren zu können. Die S-Beteiligungen bieten Ihnen genau diese Unterstützung. Wir beantworten Ihnen gern alle Fragen.
Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein? Wie läuft die Beteiligungsprüfung ab? Was sind rahmengebende Konditionen? Unsere Beteiligungsmanager beraten Sie gern mit umfassendem Expertenwissen.
Um einen ersten Eindruck vom Ablauf des Beteiligungsprozesses zu erhalten, haben wir untenstehend den grundlegenden Ablauf in Skizzenform dargestellt. Definitionen zu einzelnen Begriffen können Sie darüber hinaus unserem Glossar entnehmen.
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Kontaktaufnahme
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Vorprüfung
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Letter of Intent (LOI) = Absichtserklärung
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Due Diligence = Beteiligungsprüfung
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Vertragsverhandlungen |
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Vertragsabschluss
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Managementunterstützung und Betreuungunter Einbindung der Unternehmensführung:
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Desinvestition bzw. Beendigung der Beteiligung
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