Aktuelle Fördermöglichkeiten für Wirtschaft und Technologie
05.02.2015
Auszug - Förderinstrumente und aktuelle Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene
Messen, Außenwirtschaft - Mittelstandsrichtlinie
Was wird gefördert?
Messen und Symposien
- Förderung in Form einer Pauschale:
- Auslandsmesse 5.000 EUR
- Inlandsmesse 4.000 EUR
- Auslandssymposium 3.000 EUR
- Inlandssymposium 2.000 EUR
- Förderung bis zu 5 mal pro Kalenderjahr möglich, davon höchstens drei Veranstaltungen im Inland
- Teilnahme an der gleichen Messe ist bis zu 4 mal möglich
- bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Ausgaben für Produktpräsentationen können bis maximal 25.000 EUR anerkannt werden, für Studien bis zu 75.000 €
bei der Teilnahme an Produktpräsentationen:
- Miete der Ausstellungsfläche,
- Auf- und Abbau des Standes durch Dritte,
- Ausgaben für den Standbetrieb (Transport der Ausstellungsgüter, Dolmetscher und Werbematerialien), soweit diese die Ausgaben für Miete und Auf- und Abbau nicht übersteigen
- das Nettohonorar des Auftragnehmers
Förderung der Beschäftigung von InnoExperts
Was wird gefördert?
Die Einstellung von Beschäftigung von:
- Absolventen von Hochschulen, Berufsakademien u. Fachschulen für Technik als Innovationsassistenten/-innen
- Forschern u. Ingenieuren mit Hochschulabschluss u. Berufserfahrung als Senior InnoExperts
- Absolventen von Hochschulen u. Berufsakademien als InnoManager/-innen
- über 54-jährigen Personen mit Leitungserfahrung als Senior InnoManager/-innen
- die Personalausgaben für die InnoExperts
- maximal zwei Personen pro Unternehmen
- Konditionen: nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung)
Förderung der Beschäftigung von Transferassistenten/-innen
Was wird gefördert?
Die Einstellung und Beschäftigung von Absolventen von Hochschulen oder Berufsakademien mit einschlägiger Berufserfahrung als Transferassistenten/-innen
Förderfähig sind:
- die Personalausgaben für die Transferassistenten/-innen
- maximal zwei Personen pro Unternehmen (bei der Max-Planck-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft pro Einrichtung, bei Hochschulen pro Fakultät maximal zwei Transferassistenten/-innen)
- Konditionen: nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung)
Technologietransferförderung
Was wird gefördert?
Die planvolle Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zu Technologienehmern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt und Verfahrensinnovationen
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Forschung und Entwicklung - Projektförderung (FuE-Projektförderung)
Was wird gefördert?
Forschungsprojekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren dienen.
Förderfähig sind:
- Personalkosten für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, soweit diese mit dem Vorhaben beschäftigt sind
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
- Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und zu Marktbedingungen von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente
- sonstige Betriebskosten einschließlich solcher für Material, Bedarfsmittel und dergleichen, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
- 60 Prozent der Patentierungskosten (nur bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU )
- Gemeinkosten, die unmittelbar durch das Forschungsvorhaben entstehen (bei von der SAB genehmigter LSP-Abrechnung) oder wahlweise vereinfachte Abrechnung mit Gemeinkostenpauschale von 25 % auf die förderfähigen Ausgaben für Personal, Geräte/Ausrüstungen und Betriebskosten
HORIZON 2020
Was wird gefördert?
Das Programm soll sächsische Unternehmen zur Beteiligung am Europäischen Forschungsrahmenprogramm (Horizon 2020) anregen. Förderfähig sind Dienstleistungen von privaten Anbietern, Kammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zur Vorbereitung und Begleitung von HORIZON 2020-Anträgen.
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Alle Informationen zu den o.g. Förderinstrumenten finden Sie
- auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
- in den Unterlagen der Veranstaltung “Startschuss zur neuen sächsischen Technologieförderung„
- in den Unterlagen zur Investitionsförderung 2015 des SMWA
Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte zu seltenen Erkrankungen innerhalb des ERA-NET „E-Rare"
Abgabetermin: 18. Februar
Ansprechpartnerinnen beim Projektträger sind: Frau Dr. Michaela Girgenrath (Tel: 0228 3821-1775, E-Mail: michaela.girgenrath@dlr.de), Frau Dr. Michaela Fersch (Tel: 0228 3821-1268, E-Mail: michaela.fersch@dlr.de) und Herr Dr. Ralph Schuster (Tel: 0228 3821-1233, E-Mail: ralph.schuster@dlr.de)
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Richtlinien zur Förderung von europäischen Forschungsprojekten zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Neurowissenschaften im Rahmen des ERA-NET NEURON
Abgabetermin: 09. März
Ansprechpartner beim Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Gesundheitsforschung sind: Dr. Svenja Krebs (0228 3821-1866, Svenja.Krebs@dlr.de) und Dr. Matthias von Witsch (0228 3821-1209, Matthias.VonWitsch@dlr.de)
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Richtlinien zur Förderung von europäischen Forschungsprojekten zu Entwicklungsstörungen im Nervensystem im Rahmen des ERA-NET NEURON
Abgabetermin: 09. März
Ansprechpartner beim Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Gesundheitsforschung ist:
Dr. Alexander Klein (0228 3821-1877, alexander.klein@dlr.de)
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Richtlinien zur Förderung des Strukturaufbaus in der Versorgungsforschung
Abgabetermin: 15. Mai
Ansprechpartnerinnen beim Projektträger im DLR sind Frau Dr. Annika Putz (Telefon 0228 3821-1725) und Frau Dr. Stefanie Gehring (Telefon 0228 3821-1109)
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